Wednesday 18 October 2017

Esma Elektronik Handelssysteme


ESMA-Abschlussbericht über Systeme und Kontrollen in einem automatisierten Handelsumfeld Europäische Union 17. Februar 2012 Am 22. Dezember 2011 hat die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ldquoESMArdquo) ihren Abschlussbericht über die Systeme und Kontrollen in einem automatisierten Handelsumfeld für Handelsplattformen, Wertpapierfirmen veröffentlicht Und zuständigen Behörden. Der Abschlussbericht enthält Leitlinien für alle Finanzmarktteilnehmer und die zuständigen Behörden. Dieser Artikel gibt einen Überblick über den Abschlussbericht und die Richtlinien. Geltungsbereich des Abschlussberichts Neben dem von der ESMA am 20. Juli 2011 herausgegebenen Konsultationspapier und den eingegangenen Kommentaren über die organisatorischen Anforderungen in hoch automatisierten Handelsumgebungen werden die in den Abschlussbericht aufgenommenen Leitlinien die folgenden drei Fragen behandelt: den Betrieb von elektronischen Handelssysteme (ldquoETSrdquo) durch geregelte Märkte oder multilaterale Handelseinrichtungen (ldquoMTFsrdquo) die Nutzung von ETS, einschließlich Handelsalgorithmen, von Wertpapierfirmen für den Handel auf eigene Rechnung oder für die Ausführung von Aufträgen im Auftrag der Kunden und die Bereitstellung von Direct Market Access (LdquoDMArdquo) oder Sponsored Access (ldquoSArdquo) von Investmentfirmen. Die Leitlinien wurden erstellt, um sicherzustellen, dass sie für den Handel mit einem Finanzinstrument (im Sinne der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (ldquoMiFIDrdquo)) in einem automatisierten Umfeld gelten, im Gegensatz zu einer Beschränkung auf den Handel mit Aktien. Die Leitlinien werden einen Monat nach der Veröffentlichung der Leitlinien und Empfehlungen auf der offiziellen Website der zuständigen Behörde eines jeden Staates wirksam. Auf der Grundlage dieses Zeitrahmens erwartet die ESMA, dass alle Finanzmarktteilnehmer und zuständigen Behörden bis zum 1. Mai 2012 in der Lage sind, die Leitlinien einzuhalten. Die zuständigen Behörden sind verpflichtet, die ESMA über ihre Absicht zu informieren, die Richtlinien einzuhalten und die ESMA zu informieren Gründe für die Nichteinhaltung, wenn sie beschließen, die Richtlinien nicht zu erlassen. Diese Anforderung gilt nicht für Finanzmarktteilnehmer. Es wurden Leitlinien für jede der folgenden Rubriken veröffentlicht, die im Folgenden aufgelistet und kurz erörtert wurden: Organisatorische Anforderungen an regulierte Märkte, multilaterale Handelseinrichtungen und ETS - und Investmentfirmenrsquo ETS (einschließlich Handelsalgorithmen) Diese Richtlinie verlangt, dass geregelte Märkte, MTFs und Wertpapierfirmen, die ETS nutzen (einschließlich Handelsalgorithmen im Falle von Wertpapierfirmen) sicherstellen, dass sie die Verpflichtungen, die der Nutzung solcher Systeme im Rahmen der MiFID und anderen anwendbaren Gesetzen zuzurechnen sind, in vollem Einklang stehen. Darüber hinaus müssen die Systeme so strukturiert sein, dass sie sich an jedes von ihnen platzierte Unternehmen anpassen können und robust genug sind, um die Kontinuität und Regelmäßigkeit der Unternehmen in Zeiten der Störung zu gewährleisten. Bei der Erfüllung der Anforderungen dieser Leitlinie ist eine eindeutige Governance-Regelung unerlässlich, um sicherzustellen, dass alle aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen eingehalten werden und dass alle einschlägigen Erwägungen bei Entscheidungen über die Einhaltung von aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen beurteilt werden. Compliance-Mitarbeiter werden voraussichtlich den Betrieb der verwendeten Handelssysteme verstehen, sind aber nicht verpflichtet, Kenntnisse über die technischen Eigenschaften solcher Systeme zu haben. Darüber hinaus wird erwartet, dass das ETS eine ausreichende Kapazität zur Verfügung hat, um mit vernünftigerweise vorhersehbaren Überspannungen im Umfang der Messaging umzugehen. Darüber hinaus sollten geeignete Business Continuity-Verfahren implementiert werden, so dass Systemausfälle oder andere störende Ereignisse so wenig Störung des Betriebs des ETS verursachen. Es wird auch erwartet, dass die Teilnehmer an den Finanzmärkten sicherstellen, dass eine angemessene Prüfung vor dem Start einer ETS oder einer Aktualisierung eines solchen Systems stattfindet. Dies wird den Marktteilnehmern helfen, sicherzustellen, dass alle Operationen mit der MiFID übereinstimmen und dass sie in betonten Marktbedingungen effektiv arbeiten können. In Bezug auf Wertpapierfirmen, die Algorithmen nutzen, sollte das Testen aus Performance-Simulationen, Back-Tests oder Tests innerhalb einer ETS-Testumgebung bestehen, die an die von der Investmentgesellschaft angewandten Strategien angepasst sind. Eine fortgesetzte Überwachung der ETS und Handelsalgorithmen ist erforderlich und dies sollte in Echtzeit erfolgen. Darüber hinaus wird erwartet, dass alle Finanzmarktteilnehmer Verfahren einhalten, um sicherzustellen, dass die korrekte Anzahl von Mitarbeitern mit dem erforderlichen Fachwissen vorhanden ist, um das ETS zu verwalten. Schließlich müssen die Verantwortlichen für die Sicherheit sicherstellen, dass sowohl die physische als auch die elektronische Sicherheit der ETS - und Handelsalgorithmen beibehalten werden, um unberechtigten Zugriff oder Missbrauch zu vermeiden. Aufzeichnungen, die sich auf alle Aspekte des ETS und der Handelsalgorithmen beziehen, und zwar in Bezug auf jeden der von allen Leitlinien hervorgehobenen Bereiche, müssen für einen Zeitraum von 5 Jahren aufrechterhalten werden, damit die zuständigen Behörden die Einhaltung aller regulatorischen Anforderungen beurteilen können Die Notwendigkeit entsteht Organisatorische Anforderungen an geregelte Märkte und MTFs zur Förderung eines fairen und geordneten Handels in einem automatisierten Handelsumfeld Regulierte Märkte und MTFs werden voraussichtlich Verfahren setzen, um sicherzustellen, dass ein fairer und geordneter Handel auf ETS durchgeführt wird. Um sicherzustellen, dass die fairen und ordentlichen Handelspartner verpflichtet sind, eine angemessene Sorgfaltspflicht für diejenigen zu tätigen, die den Zugang zum ETS beantragen und die nach dem anwendbaren Recht nicht als Kreditinstitute oder Wertpapierfirmen gelten. Es müssen Schritte unternommen werden, um zu überprüfen, ob Mitglieder oder Nutzer des ETS von Systemen Gebrauch machen, die mit dem Betrieb des ETS kompatibel sind. Entsprechende Vor - und Nachhandelskontrollen sind auch eine Voraussetzung für diese Richtlinie, wobei den Kontrollen beim Filtern des Auftragspreises und der Mengen besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird. Der Abschlussbericht empfiehlt auch, dass Normen eingeführt werden, um mit den Mitgliedern oder Benutzern umzugehen, die in der Lage sind, Auftragseingangssysteme zu nutzen. Ein wichtiges Instrument, durch das regulierte Märkte und MTFs einen fairen und geordneten Handel im Rahmen von ETS sicherstellen können, ist die Möglichkeit, den Mitgliedern und Nutzern des ETS den gesamten oder teilweisen Zugang zu stoppen. Dies kann wiederum die Möglichkeit beinhalten, eine Transaktion abzubrechen, zu ändern oder zu korrigieren. Die Fähigkeit, den Handel auf diese Weise zu stoppen, kann notwendig sein, um den fairen und ordnungsgemäßen Betrieb des ETS aufrechtzuerhalten, und ein Rahmen, der diese Macht skizziert, sollte den Mitgliedern und Nutzern des ETS leicht zur Verfügung gestellt werden. ETS sollte so nah wie möglich in Echtzeit gehalten werden, um den geregelten Märkten und der MTF die Möglichkeit zu geben, mögliche Fälle von unlauteren oder ungeordneten Geschäften zu sehen. Diejenigen, die mit der Verantwortung für die Überwachung des ETS ausgestattet sind, sollen über die Funktionsweise des ETS verfügen und müssen den zuständigen Behörden zur Verfügung stehen und haben die Befugnis, Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, wenn ein fairer und ordnungsgemäßer Handel auf dem ETS gefährdet ist. Diese Anforderungen gelten auch für Wertpapierfirmen in ihren organisatorischen Anforderungen an den fairen und geordneten Handel, die im Folgenden näher erläutert werden. Schließlich sollten erhebliche Risiken bestehen, die den fairen und ordnungsgemäßen Handel auf dem ETS beeinträchtigen können, und wo diese Risiken eintreten könnten, werden die Mitteilungen an die zuständigen Behörden in jedem Mitgliedstaat erwartet. Organisatorische Anforderungen für Wertpapierfirmen zur Förderung eines fairen und geordneten Handels in einem automatisierten Handelsumfeld Die generelle Leitlinie unter dieser Rubrik verlangt von den Wertpapierfirmen, dass die Richtlinien und Verfahren darauf ausgerichtet sind, einen fairen und ordnungsgemäßen Handel auf ETS zu gewährleisten, um die Einhaltung von MiFID und Alle anderen anwendbaren Gesetze Solche Richtlinien und Verfahren werden auch jene Fälle umfassen, in denen die Wertpapierfirma DMA oder SA zur Verfügung stellt. Die Möglichkeit, Aufträge zu sperren oder zu stornieren, sollte in eine Reihe von Richtlinien und Prozeduren integriert werden, die von der Wertpapierfirma entwickelt wurden, und sollten aktiviert werden, wenn irgendwelche Aufträge keine festgelegten Preis - oder Größenparameter erfüllen. Ebenso, wenn es scheint, dass ein Händler Aufträge für Finanzinstrumente einreicht, die die Wertpapierfirma kennt, darf der Händler nicht handeln, es müssen Verfahren vorhanden sein, um solche Aufträge zu sperren, wenn sie entstehen. Alle Aufträge, die die Wertpapierfirmen der Risikomanagementgrenzen untergraben können, sollten ebenfalls einer automatischen Sperrung oder Stornierung unterliegen. Es kann Fälle geben, in denen die Wertpapierfirma einen Auftrag ausführen möchte, der automatisch durch die firmengesteuerten Vorhandelskontrollen blockiert werden kann. In diesen Fällen sollten Verfahren entwickelt werden, so dass Compliance - und Risikomanagement-Mitarbeiter wissen, wann es vorgeschlagen wird, die Vorhandels-Kontrollen zu überschreiben. Die Genehmigung solcher Maßnahmen durch Compliance - und Risikomanagementpersonal sollte vor der Ausführung des Auftrages erforderlich sein. Schließlich sind, wie oben in Bezug auf geregelte Märkte und MTFs erörtert, wesentliche Risiken, die in der Lage sind, den fairen und geordneten Handel auf einem ETS zu untergraben, oder Risiken, die kristallisiert werden können, der zuständigen Behörde der Mitgliedstaaten gemeldet werden. Organisatorische Anforderungen an geregelte Märkte und MTFs zur Vermeidung von Marktmissbrauch (insbesondere Marktmanipulation) in einem automatisierten Handelsumfeld Die Leitlinie, die sich mit dem Schutz von ETS aus Marktmanövermanövern beschäftigt, erfordert die Umsetzung von Richtlinien und Verfahren, deren Zweck es ist, die Identität zu unterstützen Verhalten der Mitglieder oder Nutzer von ETS, die Marktmissbrauch beinhalten können. Die Leitlinie hebt ausdrücklich Beispiele dafür hervor, was eine Marktmanipulation darstellen könnte, wie z. B. (i) Ping-Aufträge, (ii) Zitieren von Füllung, (iii) Impulszündung und (iv) Schichtung und Spoofing. Um das Auftreten von Markt-Abusemarket-Manipulationen zu verhindern, sollten Personal mit erforderlichen Kenntnissen der Regulierung und dem Betrieb von ETS eingerichtet werden, um die Handelsaktivitäten der Teilnehmer am ETS zu überwachen und den Verdacht auf Marktmissbrauch zu erheben. Die von der ETS betriebenen Systeme sollten auch in der Lage sein, Fälle von verdächtigen Transaktionen zu erkennen. Darüber hinaus sollten Schritte unternommen werden, um sicherzustellen, dass verdächtige Trading Reports (ldquoSTRsrdquo) in Bezug auf verdächtige Transaktionen gemacht werden, und Aufträge, ohne Verzögerung. Organisatorische Voraussetzung für Wertpapierfirmen zur Vermeidung von Marktmissbrauch (insbesondere Marktmanipulation) in einem automatisierten Handelsumfeld Diese Leitlinie wird erteilt, um sicherzustellen, dass Wertpapierfirmen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass ihre automatisierte Handelsumgebung keine Marktmissbrauchsverletzung zur Folge hat. Wie oben in der vorangegangenen Richtlinie erwähnt, müssen im Rahmen von geregelten Märkten und MTFs voll qualifiziertes Personal mit dem Betrieb des ETS vorhanden sein und die Befugnis haben, Mitarbeiter, die im Verdacht stehen, sich mit dem Handel zu befassen, herauszufordern Von einer verdächtigen Natur sein. Um das Personal in diesem Verfahren zu unterstützen, sollte eine regelmäßige Schulung in einem Marktmissbrauch erfolgen. Die Überwachung der Aktivitäten von Einzelpersonen und Algorithmen ist erforderlich, um Transaktionen zu markieren, die auf eine Marktabusemanipulation hindeuten können, einschließlich des marktübergreifenden Verhaltens, das Bedenken aufwirft, wenn die Wertpapierfirma Zugang zu solchen Informationen hat. Ähnlich wie bei der bisherigen Richtlinie müssen die Verfahren für die Einreichung von STRs in Bezug auf verdächtige Transaktionen und Deckungsaufträge umgesetzt werden, und es muss eine regelmäßige Überprüfung aller internen Verfahren durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass die höchsten Standards eingehalten werden. Wie bei allen anderen Aufzeichnungen, ein Audit, das die Art und Weise verfolgt, in der jedes Ereignis des verdächtigen Verhaltens behandelt wurde und ob ein STR eingereicht wurde oder nicht, muss von den Wertpapierfirmen für einen Zeitraum von fünf Jahren gepflegt werden, damit die zuständigen Behörden überwachen können Einhaltung der anwendbaren Verpflichtungen. Organisatorische Anforderungen an geregelte Märkte und MTFs, deren Mitglieder Teilnehmer und Nutzer DMASA zur Verfügung stellen Die Leitlinie, die unter dieser Rubrik enthalten ist, verlangt von ETS die Anwendung von Richtlinien und Verfahren, die darauf abzielen, einen fairen und geordneten Handel zu gewährleisten, in Fällen, in denen das ETS Mitgliedern und Nutzern der ETS die Möglichkeit bietet, DMA oder SA zur Verfügung stellen. Die Einhaltung dieser Leitlinie bedeutet, dass Mitglieder und Nutzer des ETS sich bewusst sein müssen, dass sie für die Einreichung von Aufträgen über DMA und SA voll verantwortlich sind und dass Sanktionen verhängt werden, wenn festgestellt wird, dass Verstöße gegen die Regeln und Verfahren für die Auftragsvergabe vorliegen Verstoßen In Verbindung mit dieser Anforderung besteht die Notwendigkeit für Mitglieder und Nutzer des ETS, die erforderliche Due Diligence auf Kunden durchzuführen, die DMA oder SA anfordern. In Bezug auf SA im Besonderen, ETS, die nicht überzeugt von der Fähigkeit derjenigen mit SA, um die Verfahren für fairen und geordneten Handel zu halten, sollte die Fähigkeit haben, SA zu suspendieren oder zurückzuziehen. Verbunden mit diesem ist die Anforderung für ETS, die Möglichkeit zu haben, Aufträge von einer Person, die durch SA getrennt von der Fähigkeit, Aufträge des Mitglieds zu stoppen, das diesen personrsquos Zugang zu stoppen, zu stoppen. Schließlich sollte das ETS Verfahren haben, die ihnen die Möglichkeit bieten, die internen Risikokontrollsysteme, die von Mitgliedern und Nutzern in Bezug auf die DMA - und SA-Dienste eingesetzt werden, die sie den Kunden anbieten dürfen, zu überprüfen. Organisatorische Voraussetzungen für Wertpapierfirmen, die DMA und SA SA anbieten Investmentfirmen mit der Möglichkeit, ihren Kunden DMA oder SA anzubieten, werden voraussichtlich angemessene Richtlinien und Verfahren einrichten und pflegen, um sicherzustellen, dass diese Geschäfte über DMA oder SA dies nach Die Regeln des fraglichen ETS. Diese Leitlinie, wie die anderen, die oben diskutiert wurden, ist darauf ausgerichtet, die geregelten Märkte zu sichern, MTFs und Wertpapierfirmen gleichermaßen erfüllen ihre Verpflichtungen aus MiFID und anderen einschlägigen Gesetzen. Die Due-Diligence, die von Wertpapierfirmen an den Kunden durchgeführt wird, die sie DMA - oder SA-Dienstleistungen anbieten möchten, sollte auf den einzelnen Kunden zugeschnitten werden, wobei das Risiko des Auftraggebers berücksichtigt wird, die Form des Handels, für den der Kunde tätig sein wird Die Art der Dienstleistung, die die Wertpapierfirma zur Verfügung stellen möchte. Diese Due Diligence kann die Beurteilung derjenigen, die erlaubt werden, Aufträge, die historische Handelsgeschichte des Kunden und alle Gesetze, unter denen der Client geregelt werden kann, zu beurteilen. Die Verantwortung für die Änderung der Pre-Trade-Kontrollen liegt bei der Investmentfirma und es sind keine Änderungen durch den DMA - oder SA-Client zulässig. In diesem Zusammenhang darf kein Auftrag oder Handel des DMA - oder SA-Auftraggebers auf einen geregelten Markt oder MTFs vergeben werden, ohne dass die Vorhandelskontrollen unterzogen werden müssen. Alle Maßnahmen zur Gewährleistung eines fairen und ordnungsgemäßen Handels oder zur Überwachung von Instanzen der Marktabusemanipulation, wie oben diskutiert, gelten gleichermaßen für die Aktivitäten von DMA - oder SA-Kunden. Um sicherzustellen, dass eine angemessene Überwachung stattfindet, wird erwartet, dass Wertpapierfirmen in der Lage sind, die von DMA - oder SA-Kunden initiierten Transaktionen von anderen Transaktionen, die von der Wertpapierfirma eingegangen werden könnten, separat zu identifizieren. Trades von DMA - oder SA-Clients müssen auch in der Lage sein, sofort gestoppt oder eingestellt zu werden, falls die Notwendigkeit entsteht. SMA-Richtlinien ESMA-Richtlinien für Systeme und Kontrollen in einem automatisierten Handelsumfeld. Am 24. Februar 2012 veröffentlichte die ESMA Richtlinien für Systeme und Kontrollen in einem automatisierten Handelsumfeld. Ziel dieser Leitlinien ist es, die EU-Konvergenz in den Aufsichtspraktiken im Bereich des automatisierten Handels zu fördern und bei der Bereitstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen für Investoren zu helfen. Die wichtigsten Leitlinien Themen sind wie folgt: Klare, formalisierte Governance Effektive Training zur Aufrechterhaltung der Kompetenz Kontrolliertes Management der Risikoüberwachung von Handelsaktivitäten Verwaltung von automatisiertem Handelssystem Kapazitäts-, Resilienz - und Geschäftskontinuitätsplanung Rekordhaltung und periodische Überprüfung Headline-Posten für Wertpapierfirmen sind nachfolgend aufgeführt: Bis zum 1. Mai 2012, vorbehaltlich der zuständigen Behörde Annahme Leitlinien basieren auf bestehenden MiFID aktuellen Industrie Best Practice mit wenig Notwendigkeit für jede Änderung von ESMA geplant, daher die Mai-Datum Leitlinien für geregelte Märkte, MTFs, Wertpapierfirmen und Unternehmen, die DMASA ( Direct MarketSponsored Access) Organisatorische Anforderungen für Wertpapierfirmen Elektronische Handelssysteme (Governance, Kapazitäten 038 Resilienz, Business Continuity, Test, Monitoring 038 Überprüfung, Sicherheit, Personal, Rekordhaltung für 5 Jahre) Organisatorische Anforderungen für Wertpapierfirmen zur Förderung eines fairen und geordneten Handels (Sperrung von Aufträgen durch Preiserfassung von Parametern, Handelsberechtigungen, Risikomanagement vor dem Handel, Berichterstattung von Überschreitungen von Vorhandelskontrollen, Auftragseingangskontrolle, Cross-Market-Plattform-Monitoring für Zeichen des ungeordneten Handels, Kontrolle über Messaging-Verkehr) Organisatorische Anforderungen für Wertpapierfirmen Um Marktmissbrauch zu verhindern, sollten Unternehmen über ausreichende Systeme verfügen, mit automatischen Warnungen, um Handelsaktivitäten (eigene Händler, Algos, Kunden und DMASA für Marktmanipulationsverhalten zu überwachen) (z Ping-Befehle, zitieren Stuffing, Ramping, Layering 038 Spoofing), Cross-Marketcross-Asset-Klasse und zu feststellen, dass etwas wahrscheinlich misstrauisch mit ausreichender Zeit Granularität organisatorischen Anforderungen für Wertpapierfirmen, die DMASA nackten Zugang ist verboten, müssen die Unternehmen separat Identifizieren Aufträge und Transaktionen von DMASA-Klienten und können den Handel stoppen Es gab keine offizielle Umsetzungsperiode, die Sie normalerweise mit einer Änderung aus Brüssel erwarten würden, vor allem weil wenig Änderung von der ESMA vorgesehen war. Die Leitlinien wurden als auf der branchenweit bewährten Praxis angeführt, die in der Hauptsache bereits vorhanden war. Es wird erwartet, dass die Leitlinien in die Gesetzgebung unter MiFID II (und die Überprüfung der Marktmissbrauchsrichtlinie, MAD) aufgenommen werden können. Klicken Sie hier für einen Überblick über die wichtigsten Leitlinien und Diskussionspunkte. Letzte Aktualisierung 10. Mai 2013SMA veröffentlicht automatisierte Handelsrichtlinien Europäische Union 6. Januar 2012 Am 22. Dezember 2011 veröffentlichte die European Securities and Markets Association (ESMA) ihre endgültigen Richtlinien für Systeme und Kontrollen in einem automatisierten Handelsumfeld. Diese stützten sich auf eine Konsultation, die im Oktober 2011 endete. Die Leitlinien betreffen Unternehmen, die unter den EU-Märkten für Finanzinstrumente (MiFID) und Nicht-MiFID-Unternehmen zugelassen sind, die über den direkten Marktzugang (DMA) oder den Sponsorzugang (SA) Oder als direkte Mitglieder (einschließlich derjenigen, die auf eigene Rechnung handeln) und bestimmte andere Marktteilnehmer, einschließlich Outsourcing-Unternehmen, die Dienstleistungen für die betroffenen Marktteilnehmer anbieten und ldquoelektronische Systeme betreiben, rdquo einschließlich elektronischer Systeme, die verwendet werden, um Handelsaufträge an Plattformen zu senden, Trading-Algorithmen und Smart-Order-Router nur aus der Perspektive der Risiken bei der Auftragseingabe. ESMA erklärte, dass es mit der Definition von ldquotrading algorithmrdquo (was breit ist) glücklich ist und dass es der Ansicht ist, dass sein Ansatz notwendig ist, um regulatorische Arbitrage zu vermeiden. Die ESMA hat ihre Beschreibungen über den Marktmissbrauch überarbeitet. Die ESMA hat festgestellt, dass die Überprüfung der MiFID (die MiFID II-Überprüfung) im Gange ist, ist aber der Auffassung, dass es angebracht ist, die Leitlinien jetzt einzuführen, obwohl es klar ist, dass die Überprüfung der Regulierung um den algorithmischen Handel im Gange ist und nicht aufhört Insbesondere die Leitlinien ndash werden die Interessenkonflikte zwischen Marktteilnehmern und Marktteilnehmern fortsetzen und mikrostrukturelle Fragen, die nicht unter die Leitlinien fallen. ESMA stellt fest, dass complianceregulatory Mitarbeiter bei Firmen verantwortlich sein sollten, um Klarheit über die firmenmäßigen regulatorischen Verpflichtungen zu schaffen und Richtlinien und Verfahren einzuführen, die versuchen, die Verwendung von Handelssystemen zu gewährleisten, die den gesetzlichen Verpflichtungen entsprechen und alle fehlenden Einhaltung festgestellt werden. Die ESMA hat die Leitlinien aus dem für die Konsultation veröffentlichten Entwurf in Bezug auf die organisatorischen Anforderungen für Handelsplattformen geändert, um unter anderem hervorzuheben, dass Maßnahmen, die in der Lage sind, den Nachrichtenverkehr und nicht den Auftragsablauf zu berücksichtigen, detaillierter die Due Diligence, Handelsplattformen auf Marktteilnehmern und mehr Klarheit über die Leistungsverpflichtungen und die Volatilitätsunterbrechungen Schutz und Information, die der britischen Finanzdienstleistungsbehörde (FSA) und anderen zuständigen Behörden über erhebliche Risiken zur Verfügung gestellt werden, die den Betrieb eines fairen und ordnungsgemäßen Marktes beeinträchtigen können . In den Leitlinien heißt es, dass die Handelsplattformen die Abtretung einzelner Handelscodes an Kunden angehen sollten, die über SADMA auf Märkte zugreifen. Die Leitlinien werden einen Monat nach der Veröffentlichung durch die zuständige zuständige Behörde (im Vereinigten Königreich, die FSA) mit einem längeren Stichtag vom 1. Mai 2012 in Kraft treten. Die FSA hat darauf hingewiesen, dass sie die Leitlinien in der veröffentlichten Form weitgehend umsetzen wird Von der ESMA. Die vollständigen Richtlinien finden Sie hier. Ich finde den Lexologieservice von unschätzbarem Wert. Gemeinsam mit vielen hauseigenen Anwälten habe ich nur begrenzten Zugang zu (und einem begrenzten Budget für) Ressourcen und vertraue darauf, Know-how von Freunden und Kontakten in der Privatpraxis zu erhalten. Lexologie ist großartig, da es eine tägliche E-Mail mit den Schlagzeilen in allen Bereichen des Gesetzes gibt, an denen ich interessiert bin (was für mich alle relevant ist, da ich in der Lage war zu wählen, welche Bereiche ich bei der Registrierung interessiert habe), mit Links zu Artikel aus einer Vielzahl von Quellen Ich neige dazu, durch die tägliche E-Mail zu blättern, wenn ich mein Mittagessen lese, die Schlagzeilen und Beschreibungen der Artikel lese und auf irgendwelche Gegenstände klicke, die für mich interessant sind - so fühle ich mich wie in der Schleife mit legal gehalten Entwicklungen Neben der täglichen E-Mail finde ich die Artikel selbst sehr hilfreich - sie setzen den Rechtsgrundsatz auf, aber am wichtigsten, sie kochen sie auf die praktischen Implikationen. Wenn ich rechtliche Forschung mache, finde ich auch die Archivsuchfunktion sehr hilfreich. Ich habe den Service für ein paar Freunde empfohlen, die es auch sehr hilfreich gefunden haben. quot quotIch finde den Lexologie Service unschätzbar. Gemeinsam mit vielen hauseigenen Anwälten habe ich nur begrenzten Zugang zu (und einem begrenzten Budget für) Ressourcen und vertraue darauf, Know-how von Freunden und Kontakten in der Privatpraxis zu erhalten. Lexologie Ich finde den Lexologieservice von unschätzbarem Wert. Gemeinsam mit vielen hauseigenen Anwälten habe ich nur begrenzten Zugang zu (und einem begrenzten Budget für) Ressourcen und vertraue darauf, Know-how von Freunden und Kontakten in der Privatpraxis zu erhalten. Lexologie ist großartig, da es eine tägliche E-Mail mit den Schlagzeilen in allen Bereichen des Gesetzes gibt, an denen ich interessiert bin (was für mich alle relevant ist, da ich in der Lage war zu wählen, welche Bereiche ich bei der Registrierung interessiert habe), mit Links zu Artikel aus einer Vielzahl von Quellen. 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Ich habe den Service für ein paar Freunde empfohlen, die es auch sehr hilfreich gefunden haben. quot Kirsteen Lamont Im Haus Rechtsanwalt Handys 4u LimitedHome ESMA Compliance gt Visual Trader hilft Investment Firms (IFs) entsprechen ESMA-Richtlinien, indem sie die folgenden Produkte und Dienstleistungen MiFID II (wirksam im Januar 2017) Artikel 27 (6) Die Mitgliedstaaten verlangen, dass Wertpapierfirmen, die Kundenaufträge ausführen, jährlich für jede Klasse von Finanzinstrumenten zusammenfassen und öffentlich zugänglich machen, wobei die ersten fünf Ausführungsorte in Bezug auf das Handelsvolumen liegen Sie haben im letzten Jahr Kundenaufträge durchgeführt und Informationen über die Qualität der Ausführung erhalten. Artikel 27 (8) Die Mitgliedstaaten verpflichten die Wertpapierfirmen, ihren Kunden auf Verlangen nachzuweisen, dass sie ihre Aufträge gemäß der Auslieferungspolitik der Wertpapierfirmen ausgeführt haben und der zuständigen Behörde auf Verlangen nachzuweisen haben, Ihre Einhaltung dieses Artikels. Der TCA-Service ermöglicht es Ihnen, fundierte Kenntnisse über Ihre impliziten Ausführungskosten auf den Märkten zu erfahren, in denen Sie direkt handeln. Es wird auch detailliert die tatsächlichen Kosten für Ihren Handel auf den verbleibenden Märkten, wo Sie durch Makler handeln. Visual TCA wird regelmäßig PDF-Berichte über die Ziel - und Ausführungsqualität Ihres Auftragsflusses, nach Markt, Klient, Händler, Makler, etc. zusammenstellen. All dies ermöglicht es Ihnen zu wissen, welche Broker die beste Ausführung bereitstellen oder welche impliziten Kosten Die Klienten, die durch Sie handeln, unterstützen. Richtlinien ESMA 24. Februar 2012. Leitlinie 2. Organisatorische Anforderungen für Wertpapierfirmen der elektronischen Handelssysteme (einschließlich Handelsalgorithmen). Einschlägigen Rechtsvorschriften. Artikel 13 Absätze 2, 4, 5 und 6 der MiFID sowie die Artikel 5 bis 9 sowie die Artikel 13 und 14 sowie Artikel 51 der MiFID-Durchführungsrichtlinie. D) Testing - Investmentfirmen sollten vor dem Einsatz eines elektronischen Handelssystems oder eines Handelsalgorithmus und vor der Bereitstellung von Updates von klar abgegrenzten Entwicklungs - und Testmethoden Gebrauch machen. Für Algorithmen können diese Performance-Simulationen-Tests oder Offline-Tests in einer Trading-Plattform-Testumgebung (wo Marktbetreiber Tests zur Verfügung stellen) enthalten. Die Verwendung dieser Methoden sollte darauf achten, dass unter anderem der Betrieb des elektronischen Handelssystems oder des Handelsalgorithmus mit den Verpflichtungen der Wertpapierfirmen nach MiFID und anderen einschlägigen Gesetzen der Union und der nationalen Gesetze sowie den Regeln der Handelsplattformen vereinbar ist Sie verwenden, dass Compliance - und Risikomanagement-Steuerelemente, die in das System oder den Algorithmus eingebettet sind, wie beabsichtigt arbeiten (einschließlich der Erstellung von Fehlerberichten automatisch), und dass das elektronische Handelssystem oder der Algorithmus weiterhin in betonten Marktbedingungen effektiv arbeiten kann. Die effektive Arbeit in betonten Marktbedingungen kann (aber nicht unbedingt) bedeuten, dass das System oder der Algorithmus unter diesen Bedingungen abschaltet. Visual Trader bietet Unternehmen mit Algorithmen seinen Markt Simulator Service für die Prüfung seiner Modelle, die Reproduktion der realen Markt in einer sehr realistischen Testumgebung unter Berücksichtigung der Priorität der Aufträge, die Tiefe (Liquidität) und die Auswirkungen auf den Markt. Es bietet auch die Order Book Reverse Engineering Datei Service, wobei jede Entität können die Bestellungen, Änderungen oder Stornierungen von einem bestimmten Tag herunterladen und replizieren die Märkte Leistung für diesen Tag mit ihren eigenen Simulatoren. Dies ermöglicht es dem Kunden, ein Playback für jede vergangene Session durchzuführen und das Algorithmusverhalten in realen Marktbedingungen zu überprüfen. Leitlinien ESMA 24. Februar 2012. Leitlinie 8. Organisatorische Anforderungen für Wertpapierfirmen, die einen direkten Marktzugang und einen geförderten Zugang bieten. Relevante Rechtsvorschriften. Artikel 13 Absätze 2, 5 und 6 der MiFID sowie die Artikel 5 bis 9 sowie die Artikel 13 und 14 sowie Artikel 51 der MiFID-Durchführungsrichtlinie. Die ESMA verlangt von den Investmentgesellschaften, die von ihren Kunden über Direct Market Access Systeme (DMA) übermittelten Aufträge zu kontrollieren. Die Clients sind über eine HF Smart Gate Schnittstelle mit dem SIBE-Smart Gate verbunden. Aufträge gehen nicht durch die Investment Firms Order Management Systems (was zu Verarbeitungs-Latenzen führen würde) vor dem Erreichen des Marktes. Stattdessen ermöglicht der direkt im SIBE-Smart Gate installierte VT nanoDriver den DMA-Zugang und beinhaltet die notwendigen Filter bei extrem niedriger Latenz, so dass Investment Firms ihre Kundenaktivität überwachen und steuern. Richtlinien ESMA 24. Februar 2012. Leitlinie 4. Organisatorische Anforderungen für Wertpapierfirmen zur Förderung des fairen und geordneten Handels in einem automatisierten Handelsumfeld. Einschlägigen Rechtsvorschriften. Artikel 13 Absätze 2, 4, 5 und 6 der MiFID sowie die Artikel 5, 6, 7 und 9 sowie die Artikel 13 und 14 sowie Artikel 51 der MiFID-Durchführungsrichtlinie. C) Risikomanagement - Investmentfirmen sollten in der Lage sein, Aufträge automatisch zu sperren oder zu stornieren, wo sie gefährden, die eigenen Risikomanagementschwellen zu gefährden. Kontrollen sollten nach Bedarf angewendet und für Forderungen an einzelne Kunden oder Finanzinstrumente oder Gruppen von Kunden oder Finanzinstrumenten, Forderungen einzelner Händler, Handelsplätze oder der Wertpapierfirma als Ganzes angewendet werden. VisualRisk Ein Risikokontrollsystem, das von Visual Trader erstellt wurde, ermöglicht es Unternehmen, Risikomanagement-Richtlinien auf der Grundlage der Zusammensetzung ihres Portfolios und Cash-Konten zu etablieren. VisualRisk Hauptmerkmale sind: Echtzeitkontrolle und Überwachung des eigenen Kontohandels, des Portfoliostatus und des mit jedem Kunden verbundenen Risikos. Möglichkeit, kurze Verkäufe, Hebelwirkung, Kredit mit jedem Konto zu verknüpfen, das Verbot des Handels von bestimmten Vermögenswerten, Warnungen und Alarme im Zusammenhang mit der Risiko-Ebene jedes Kontos, etc. Möglichkeit, eine Online-Schnittstelle mit Back-Office-Systeme und Kunden Datenbanken. Komplett integriert mit dem MaX Terminal, dem Routing System und dem Visual Trader Auftragsmanagementsystem. Richtlinien ESMA 24. Februar 2012. Leitlinie 6. Organisatorische Anforderungen an geregelte Märkte und multilaterale Handelseinrichtungen zur Vermeidung von Marktmissbrauch (insbesondere Marktmanipulation) in einem automatisierten Handelsumfeld. BME Innova, eine Tochtergesellschaft der BME Group, bietet ihr SICAM-Produkt an, um verdächtige Transaktionen zu analysieren und zu melden.

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